Wochenbettbegleitung

Mit jeder Geburt eines Kindes beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Die Zeit des Wochenbetts ist eine Zeit der körperlichen Regeneration aber vor allem auch eine Zeit des Kennenlernens. Ihr lernt euer Baby ganz neu kennen und auch die Eltern lernen sich noch einmal anders kennen. Hier kann es hilfreich sein, sich temporäre Unterstützung zu holen, um sich im Familienalltag zurecht zu finden.
Als Deine Wochenbettbegleiterin komme ich zu Dir nach Hause und...
  • unterstütze Dich bei der Säuglingspflege
  • habe ein offenes Ohr für Deine Fragen und Sorgen
  • ermögliche Dir freie Zeit zum Ausruhen, für Körperpflege oder was Du gerade brauchst
  • trage zu Deinem Wohlbefinden bei
  • erledige Einkäufe oder mache kleinere Besorgungen
  • unterstütze Dich im Haushalt
  • betreue die Geschwisterkinder
  • begleite Dich zu Terminen, wie Arztbesuche oder Behördengänge
Welche Unterstützung Du dir konkrekt im Wochenbett wünschst, stimmen wir gemeinsam ab und passen diese im Verlauf der Zeit immer wieder an.
Als Wochenbettbegleiterin arbeite ich Hand in Hand mit Deiner Hebamme zusammen. Unsere Arbeit ergänzt sich prima, so dass Du und Dein Baby während des Wochenbetts bestmöglich versorgt und umsorgt seid. Ich übernehme keine medizinische Beurteilung und Versorgung und werde Dich in medizinischen Belangen immer weiter veweisen an Kinderarzt, Gynäkologen oder eine Hebammensprechstunde.

Ablauf und Kosten

Du möchtest im Wochenbett unterstützt werden? Dann melde Dich einfach per E-Mail oder Telefon bei mir, gerne auch schon in der Schwangerschaft.

 

Wir vereinbaren ein unverbindliches und kostenfreies Treffen, so dass wir uns kennenlernen und über Deine Wünsche und Bedüfnisse sprechen können.

 

Kommt mein Angebot für Dich in Frage, schließen wir einen Dienstleistungsvertrag ab und ich halte mir die entsprechenden Zeiten für Dich frei.

 

Die Wochenbettbegleitung ist eine Privatleistung und ich arbeite zu einem festgelegten Stundensatz. Unter bestimmten Umständen wird der Einsatz von den gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst oder sogar übernommen. Als Grundlage hierzu dienen §24 SGBV (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung) und/oder §38 SGBV (Haushaltshilfe im Krankheitsfall). Falls eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse in Frage kommt, unterstütze ich Dich bei Bedarf gerne bei der Beantragung.

ANfrage Wochenbettbegleitung

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